Endlich Urlaub

Damit der Urlaub nicht zum Höllentrip wird

Jessica muss feststellen, dass der Traumurlaub auch schnell mal zum Höllentrip werden kann. Welche Absicherung gerade auch bei Urlaub im Ausland wichtig ist, haben wir auf dieser Seite für Dich zusammengefasst.

  

 

Rechtsschutz-Versicherungsschutz im Ausland
Wo die Rechtsschutzversicherung im Ausland gilt und wo nicht:

 
Hier greift die Rechtsschutzversicherung unbefristet

Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Hier besteht der volle Rechtsschutz, also beispielsweise auch, wenn ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Es gibt keine zeitliche Begrenzung.

 
 
Hier gilt zeitlich eingeschränkter Rechtsschutz
In allen übrigen Ländern, also weltweit, besteht für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ein Versicherungsschutz für den Verkehrsbereich und für den privaten Bereich.
 
Studieren und Arbeiten im Ausland – bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bis zu einem Jahr weiter, zumindest für den Verkehrsbereich und den privaten Bereich. Schüler und Studenten sind in der Regel über die Eltern mitversichert. Einem Semester oder Praktikum im Ausland steht also nichts im Wege. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Auslandsaufenthalt für länger als ein Jahr geplant ist. In diesem Fall unbedingt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen!

Tipp: Für den Gültigkeitsbereichs der Rechtsschutzversicherung gilt generell: Nicht der Ort des Falls ist entscheidend, sondern der Standort des dafür zuständigen Gerichts. Für die Rechtsschutzversicherung ist also das Land, aus welchem die Klage stammt oder in welchem die Klage eingereicht wird, ohne Bedeutung.

Feuerwehr Unfall

Traumurlaub vs. Horrortrip

Fall 1: Ich habe mit dem Auto einen Unfall im Ausland

Wie bei jedem anderen Unfall gilt auch hier: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Nachdem Beweisfotos für die Versicherung gemacht wurden und das Kennzeichen des Unfallgegners notiert wurde, müssen sowohl die eigene Kfz-Versicherung als auch die Rechtsschutzversicherung benachrichtigt werden. Vor allem die Rechtsschutzversicherung ist für den Fall eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit der Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche sehr wichtig. Alle angemessenen Kosten des Verfahrens, auch eventuelle Reisekosten für einen Anwalt, werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

 

Fall 2: Ich habe ein Hotel gebucht, das ein kompletter Reinfall ist
Auch Reisemängel können ein Fall für die Rechtsschutzversicherung sein. Die richtige Reklamation ist Grundlage für den Anspruch auf Erstattung. Der Mangel muss sofort und noch vor Ort gemeldet werden. Ist das nicht möglich, den Reiseveranstalter sofort per email unterrichten. Werden die Probleme während des Urlaubs nicht behoben, kann nach der Rückkehr ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden – allerdings nur innerhalb eines Monats.

 

Kuriose Gesetze

In vielen Ländern gelten die kuriosesten Gesetze. Manche sind tatsächlich absurd und zum Schmunzeln geeignet – andere sollten dagegen sehr ernst genommen werden.

Zum Schmunzeln…
Eines von den eher kuriosen Gesetzen stammt – wenig überraschend – aus den USA: In Indiana ist es untersagt, nach dem Verzehr großer Mengen von Knoblauch für vier Stunden Straßenbahn zu fahren, das Kino oder das Theater zu besuchen. Schon schräg, oder?

Auf Hawaii herrscht in fast allen Breichen des öffentlichen Lebens und in Restaurants Rauchverbote. Auf Big Island sogar am Strand.

Es ist auf Hawaii grundsätzlich verboten, in der Öffentlichkeit, vor allem am Strand und in den Parks, Alkohol zu konsumieren. Wer Alkohol kaufen, besitzen oder trinken möchte, der muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen Ausweis bei sich tragen.

 
Kein Spaß…
In der Türkei gilt ein Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern, das man sehr ernst nehmen sollte: Es untersagt unter anderem, antike Steine aus dem Urlaub mitzunehmen. Dies musste 2010 auch ein 34-jähriger Familienvater aus Münster erfahren, dessen neunjähriger Sohn einen Stein am Strand aufgesammelt hatte und mit nach Deutschland nehmen wollte. Nachdem die „Schmuggelware“ am Flughafen beim Sohn im Gepäck gefunden wurde, saß der 34-jährige für vier Wochen in U-Haft. Insgesamt drohen in der Türkei für den „Schmuggel von archäologischen Kulturgütern“ bis zu zehn Jahre Haft.


 
 

Tipp: Vor dem nächsten Urlaub unbedingt einmal auf die Seite vom Auswärtigen Amt schauen. Dort finden sich alle aktuelle Informationen über das Reiseland, wie bspw. Reisewarnungen, besondere Zollvorschriften oder medizinische Hinweise. Wer schon im Voraus gut informiert ist, kann einem möglichen Rechtsstreit im Ausland vorbeugen.

 

 

Urlaubs-Tipps von den Experten

 

Tipp 1

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit. Allerdings ist außerhalb Europas der Versicherungsschutz auf ein Jahr begrenzt.

 

 

Tipp 2

Wenn im Ausland ein Unfall passiert oder es zu einem Rechtsstreit kommt gilt: Die Höhe der Versicherungssumme ist im Ausland genauso hoch wie in Deutschland.

 

 

Tipp 3

Allein die gewaltige Zahl von etwa 50.000.000 Urlaubsreisen pro Jahr ins Ausland und die damit verbundene hohe Zahl an Verkehrsunfällen und Reisereklamationen zeigt, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist.

 

 


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