Leo Forsbeck

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Gemäß §§ 823 ff BGB ist jedermann verpflichtet, den von ihm angerichteten Schaden zu erstatten. Und das in unbegrenzter Höhe. Hierbei unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Vor den Folgen dieser gesetzlichen Haftpflicht kann man sich durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung weitgehend schützen. Der Preis hierfür richtet sich nach dem Umfang des Risikos, das der Versicherer tragen soll.

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Möchten Sie eigene Schadenersatzforderungen, die nicht befriedigt werden können, mitversichern (Forderungsausfalldeckung)? *
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