Rechtsschutzversicherung
Diese bietet die Möglichkeit, sein Recht geltend zu machen, ohne das Prozessrisiko fürchten zu müssen. Allerdings nicht bei jedem Rechtsstreit. Versicherbar sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die Verteidigung in bestimmten Strafverfahren, der Vertrags-Rechtsschutz, der Streit vor Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten sowie Streitigkeiten aus Mietverhältnissen.