Unfallversicherung
Sie leistet im Wesentlichen bei teilweiser oder vollständiger Invalidität infolge eines Unfalls. Dieser ist definiert als „ein plötzlich auf den Körper eindringendes Ereignis, durch das man unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erfährt“. Sie leistet vornehmlich im Invaliditätsfall ein bestimmtes Kapital oder eine Rente, zahlt optional aber auch bei Tod, Krankenhausaufenthalt oder bietet Schmerzensgeld.