Leo Forsbeck

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersversorgung (BAV) stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Sie bietet Steuervorteile für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber und hilft, Beiträge zur Sozialversichrung einzusparen. Zudem wird sie nicht auf die Leistungen aus ALG II und Hartz IV angerechnet. Darüber hinaus ist die BAV ein wirksames Mittel, die Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb zu festigen. Bei ihrer Einrichtung gilt es, sowohl einen leistungsstarken Versicherer zu finden wie auch den passenden Durchführungsweg.

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